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AGB
1. Textilreinigung wird sachgemäß und schonend durchgeführt. 2. Mängel an eingeliefertem Reinigungsgut Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. 3. Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt nach vollständiger Bezahlung. 4. Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen gerügt werden. 5. Haftungsbegrenzung Der Textilreiniger haftet für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt. (Die Lieferbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes entsprechend der Konditionenempfehlung des Deutschen Textilreinigungsverbandes)
© Textilpflege Manthey, Frechen