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AGB
1. Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend durchgeführt.
2. Mängel an eingeliefertem Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die
Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch
eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch
ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit
von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere
unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene
Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt
reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der
Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3. Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt nach vollständiger Bezahlung.
4. Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger
bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen gerügt werden.
5. Haftungsbegrenzung
Der Textilreiniger haftet für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe
des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.
Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
(Die Lieferbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes
entsprechend der Konditionenempfehlung des Deutschen
Textilreinigungsverbandes)
© Textilpflege Manthey, Frechen